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Fahrdienste

Schülerbeförderung

Durch Qualität und umfassende Verfügbarkeit unserer Dienstleistungen haben wir uns auf dem Beförderungsmarkt fest etabliert. Nicht das Außergewöhnliche ist unser Geschäft, sondern tägliche soziale Dienstleistungen für Menschen.

Der ASB hat sich mit seinen Multifunktionsfahrzeugen auf dem Beförderungsmarkt fest etabliert

Foto: ASB/D.George

Diese Arbeit machen bei uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die persönlich Verantwortung übernehmen. Sie sind gut ausgebildet und handeln schnell und umsichtig. Wir helfen, wo wir gebraucht werden, denn unser Motto lautet: Wir helfen hier und jetzt.

Unsere Fahrzeuge entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und unterliegen einer ständigen externen und internen Qualitätskontrolle.

Unsere Fahrerinnen und Fahrer werden durch interne Schulungsangebote auf ihre Aufgaben vorbereitet, Schulung der Behinderungsbilder und laufende Weiterbildungsangebote gehören zur Qualifizierung des Personals.

Allgemeine Hinweise zur Schülerbeförderung im Rahmen des Freistellungsverkehres

Alle Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen einer Sammelbeförderung gefahren werden, sollen rechtzeitig die Schule erreichen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schülerin bzw. der Schüler zu den von dem Unternehmen vorgegebenen Fahrplanzeiten abfahrbereit ist. Sofern sich die Schülerin oder der Schüler zur vereinbarten Uhrzeit nicht an dem vorgesehenen Abholpunkt aufhält, ist das Fahrpersonal angewiesen, nicht länger als drei Minuten zu warten. Anschließend ist im Interesse der anderen Schülerinnen und Schüler die Fahrt fortzusetzen.

Das Beförderungsunternehmen wurde angewiesen, rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn die Schule zu erreichen, so dass ein pünktlicher Unterrichtsbeginn gewährleistet ist. Auch hinsichtlich der Rückfahrt nach Schulschluss ist mit einer ca. 15-minütigen Verzögerung zu rechnen, da das Fahrzeug erst dann abfahren kann, wenn alle Kinder eingestiegen sind

Es werden nur die Fahrten ausgeführt, die zum Unterrichtsbeginn und –schluss nach dem gültigen Stundenplan erforderlich sind. Wartezeiten von einer Unterrichtsstunde sind zumutbar, wenn dadurch eine Sammelbeförderung erreicht wird. Nebenabsprachen mit dem Unternehmen oder dem Fahrpersonal sind ohne Zustimmung des Kostenträgers nicht zulässig.

Das Fahrpersonal ist verpflichtet, beim Ein- und Ausstieg der Kinder behilflich zu sein. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Schülerinnen und Schüler aus der Wohnung abzuholen. Die ggf. notwendige Begleitung der Schülerinnen und Schüler bis zum Abholpunkt obliegt den Erziehungsberechtigten. Ebenso sollten diese sicherstellen, dass das Kind nach Schulschluss vom Fahrpersonal zu Hause an eine Betreuungsperson übergeben werden kann.

Sobald feststeht, dass eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund einer Erkrankung oder aus anderen Gründen der Schule fernbleiben muss, ist das Beförderungsunternehmen telefonisch zu unterrichten, um unnötige Leerfahrten zu vermeiden. Spätestens einen Kalendertag vor der beabsichtigten Wiederaufnahme des Schulbesuches ist das Unternehmen wiederum telefonisch zu informieren.

Es ist den Schülerinnen und Schülern untersagt, während der Fahrt Nahrungsmittel jeglicher Art (z.B. Süßigkeiten, Getränke, Kaugummi) zu sich zu nehmen.

Eltern haften bei Beschädigungen im Fahrzeug, die von ihren Kindern verursacht werden.

Bei regional auftretenden extremen Witterungsverhältnissen ist es dem Ermessen der Beförderungsunternehmen überlassen, ob Fahrten vorgezogen, verspätet oder gar nicht ausgeführt werden. Die entsprechende Information wird grundsätzlich von dem Unternehmen an die Erziehungsberechtigten, an die Schule und an die Kostenträger gegeben.